Benutzungsverordnung

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Die Kirchgemeinde Bürglen stellt ihre Räumlichkeiten kirchlichen und christlichen Kirchen und Organisation zur Verfügung. Massgebend ist, ob die interessierte Organisation Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen im Kanton Bern oder der Schweiz ist.

Schulen und politische Gemeinde haben ebenfalls Zugang zu den Räumen der Kirchgemeinde.
Schliesslich können Vereine und gemeinnützige Organisationen Anlässe durchführen.
Eine Vermietung an Private ist nicht vorgesehen.
Die Einzelheiten finden Sie in der Benutzungsverordnung und im Gebührenreglement.

Download PDF Benutzungsverodnung
Download PDF Gebührenverordnung
Download PDF Benutzungsgesuch Kirche
Download PDF Benutzungsgesuch Pfarrstöckli und Kirchgemeinderaum
Download PDF Benutzungsgesuch Pfarrhaus Aegerten
Download PDF Benutzungsgesuch Kirchgemeindehaus Brügg